Das Verwaltungsgericht Minden muss im Streit um eine Restauranterweiterung in Bad Salzuflen-Schötmar nicht tätig werden. Der Betreiber hat seine Klage gegen die Stadt zurückgezogen. Die hatte es untersagt, dass er eine Außengastronomie einrichtet. Die Stadt hatte sich auf die zu erwartende Lärmbelastung für die Anwohner berufen.