Wegen der Schließung des Kletterparks am Hermann in Detmold will der Betreiber vor Gericht ziehen. Das berichtet die LZ.
Bisher habe die Stadt Detmold und der Kreis Lippe den Park als Open Air-Freizeitsporteinrichtung eingestuft, was eine Öffnung ermöglicht hat. Weil die neue Corona-Schutzverordnung Kletterparks jetzt anders einordnet, musste der Park Mitte des Monats schließen.
Die Parkbetreiber in NRW wollen jetzt per Eilantrag vor das Verfassungsgericht Münster ziehen.