Gegen einen Augustdorfer Messerstecher wird heute (13. Juni) noch mal neu verhandelt. Der Angeklagte hatte seine Ex-Freundin in Augustdorf mit mehreren Messerstichen getötet – und war deswegen im vergangenen Jahr in Detmold auch zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Mann ging aber in Revision und hatte damit teilweise Erfolg.
In dem neuen Prozess geht es um die Frage, inwieweit das Verhalten der Getöteten die Tat provoziert hat. Es soll vorher nämlich eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Ex-Paar gegeben haben, bei der auch die Getötete zu einem Messer gegriffen haben soll. Möglicherweise handelt es sich dann um einen minder schweren Fall des Totschlags – was für den Angeklagten eine geringere Haftstrafe bedeuten würde.
Zeugen werden allerdings keine aussagen, sondern nur zwei Sachverständige. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich mal von einer Eifersuchtstat aus, Zeugen konnten das damals aber nicht stützen, so dass dem Gericht Beweise für einen Mord fehlten.