ALG II-Empfänger müssen ihre Konto-Auszüge bei der Lippe Pro Arbeit vorlegen. Diese Regelung hat jetzt das Bundessozialgericht jetzt rechtlich abgesichert.
Wir freuen uns, dass wir nun Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit haben, sagt Lippe pro Arbeit-Geschäftsführerin Andrea Berger. Bisher habe man die Kontoauszüge der der vergangenen drei Monate nur verlangt, wenn die Lippe pro Arbeit den Antragsteller des Betrugs verdächtigt hat. Die Betroffenen dürfen aber Einträge schwärzen, die Rückschlüsse beispielsweise auf die politische Einstellung oder auf das Sexualleben zulassen.
Matthias Lehmann, Radio Lippe.