Ex-Arminia-Profi Roland Kopp hat nach seinem Bahnunfall Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Detmold in einem so genannten Hinweis-Beschluss festgestellt.
Kopp hatte die Deutsche Bahn und die Westfalenbahn verklagt und 15.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Er war mit seinem Wagen vor zwei Jahren auf einem defekten Bahnübergang in Detmold mit einem Zug zusammengestoßen. Ein Streckenposten hatte es versäumt, den Übergang rechtzeitig zu sichern. Mit dem Beschluss von heute ist zwar der Anspruch auf Schmerzensgeld geklärt, die Höhe aber noch nicht, sagte eine Gerichtssprecherin auf Radio Lippe-Anfrage. Beide Seiten haben jetzt noch Gelegenheit, sich dazu zu äußern.