Die Stadt Oerlinghausen weist noch einmal auf ihre Lärm-Regeln hin. Vor allem in Wohngebieten dürfe der Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen gar nicht genutzt werden. An Werktagen ist das Rasenmähen zwischen 13 und 15 Uhr sowie 19 und 7 Uhr tabu. Diese Zeiten gelten auch für andere lärmverursachende Tätigkeiten, hieß es aus dem Oerlinghauser Rathaus.