Im Streit zwischen dem Land und einem lippischen Polizisten um ein Ehrenamt verhandelt heute das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Beamte war jahrelang Kommunalpolitiker und forderte nachträglich die Anrechnung von knapp 120 Stunden ehrenamtlicher Arbeit von 2013 bis 2017. Angerechnet werden sollte die Zeit in seinem Schichtdienst. Dabei berief er sich auf das in NRW geltende Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes. Das wollte das Land so aber nicht. Das Mindener Verwaltungsgericht sah den Polizisten im Recht. Heute sollen die Richter am OVG in Münster entscheiden.