Der Kreis Lippe ist zufrieden mit dem Gesetz über Tagesstätten für Kinder, dass das Landeskabinett verabschiedet hat. Städte hier in Lippe dürfen dadurch beispielsweise weiterhin erst ab 25.000 Einwohnern ein eigenes Jugendamt vorhalten. Wäre diese Grenze nach unten korrigiert worden, hätten sich am Ende nur noch strukturschwache Gemeinden beim Kreisjugendamt wieder gefunden ? dann wären die Kosten ein großes Problem geworden, sagte Landrat Friedel Heuwinkel.