Der Kreis Lippe wehrt sich gegen den Verdacht Straßenunterhaltungskosten auf die Stadt Blomberg abschieben zu wollen. Eine Kreisstraße in Blomberg-Altendonop ist eine Einbahnstraße und habe damit keine Verbindungsfunktion, die eine Kreisstraße rechtfertigen würde. Der Entschluss die Strecke zu einer Gemeindestraße zurückzustufen, sei mit der Stadt Blomberg abgestimmt. Außerdem werde die Straße vor der Übergabe an die Kommune in Stand gesetzt.