Dem ADAC OWL geht die neue Landesverordnung zur Parklückenbreite nicht weit genug. Demnach müssen Parkplätze in neuen Parkhäusern oder Tiefgaragen jetzt mindestens zwei Meter 45 breit sein. Der ADAC fordert nach eigenen Angaben schon lange mindestens zwei Meter 50 breite Parkplätze. Die neue Verordnung sei besser als nichts, sagte uns ADAC-OWL-Sprecher Ralf Collatz. Im Bestand ändere sich dadurch aber nichts. Vor allem in älteren Parkhäusern seien die Lücken meist nur zwei Meter 30 breit. Die Autos würden aber immer breiter. Eine Untersuchung der TU Braunschweig habe ergeben, dass die durchschnittliche Fahrzeugbreite bei Neuwagen innerhalb von zehn Jahren um 15 Zentimeter auf einen Meter 91 gewachsen sei.