Der ehemalige Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch des Detmolder Landgerichts aufgehoben und eine neue Verhandlung in Münster angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Krummrey versuchte Strafvereitelung im Amt vor. Er soll einen befreundeten Arzt vorab vor Ermittlungen gewarnt haben. In einem ersten Prozess hatte das Detmolder Landgericht Krummrey zu einer Geldstrafe wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses verurteilt. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Revision, weil sie auch einen Fall von versuchter Strafvereitelung sah. Die Neuverhandlung endete aber mit einem Freispruch. Auch dagegen legten die Ankläger Revision ein. Wann der neue Prozess stattfindet, ist noch unklar.