Ein Bad Salzufler Spielhallenbetreiber darf von seinem Vermieter die Kühlung der Räume verlangen. Das Hammer Oberlandesgericht urteilte jetzt, dass bei zu warmen Temperaturen ein Mietmangel vorliegt. Damit bestätigte das OLG eine Entscheidung des Detmolder Landgerichts. Das Urteil sieht vor, dass die Innentemperatur bei Hitze immer sechs Grad unter der Außentemperatur liegt.