Im Detmolder Landgericht wurden heute besondere Fälle aus dem Zivilrecht vorgestellt. Verhandelt wird unter anderem, ob eine private Krankenversicherung die Kosten für Viagra übernehmen muss.
Der Kläger ist ein ehemaliger Pastor aus Süddeutschland. Er ist bei einer privaten Krankenversicherung in Lippe versichert. Seiner Meinung nach handelt es sich bei seiner schwächelnden Männlichkeit um eine Krankheit, deren Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden müssten. Die bleibt aber standhaft und definiert Viagra als ein Mittel zur Steigerung der Lebensqualität – nicht als Medikament. Gutachten wurden bereits eingeholt, weitere Verhandlungen sollen folgen.