Mitarbeiter von wetterabhängigen Firmen in Lippe können auch in der kalten Jahreszeit zumindest einen Teil ihres Einkommens sicher einplanen. Die Arbeitsagentur weist darauf hin, dass beispielsweise Baufirmen Saisonkurzarbeitergeld beantragen können. Das soll verhindern, dass Betriebe ihre Mitarbeiter wegen der schlechteren Auftragslage im Winter entlassen. Mit der staatlichen Hilfe bekommen die Beschäftigten dann wenigstens bis zu 67 Prozent ihres normalen Nettolohns. Wie viele Betriebe das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen, lässt sich laut Agentur nur schwer sagen. Denn um Bürokratie abzubauen, wird diese Hilfe nicht mehr einzeln erfasst. Es gibt nur Zahlen zur Kurzarbeit insgesamt – also auch für den Rest des Jahres.