Zu Beginn der winterlichen Schlechtwetterperiode macht die Detmolder Agentur für Arbeit nochmals auf das Saison-Kurzarbeitergeld aufmerksam. Damit können wetterabhängige Betriebe Kündigungen vermeiden. Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau können das Kurzarbeitergeld vom 1. Dezember bis zum 31 März beantragen. Daneben sind wegen Ausfällen aufgrund der Witterung auch noch weitere Hilfen für die Arbeitnehmer möglich, heißt es von der Agentur. Sie bietet weitere Informationen dazu auf ihrer Internetseite an. Unterdessen hat das relativ gute Wetter im November nur zu einem minimalen Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt.