Zweieinhalb Jahre nach dem Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist jetzt ein Prozess im Zusammenhang mit dem Fall mit einem Freispruch geendet. Der Angeklagte stand in Paderborn vor Gericht, weil der dem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben sollte. Das ließ sich nicht nachweisen.
Alle Hinweise auf den vermeintlichen Waffenverkäufer aus dem Kreis Höxter seien einzig vom Mörder des Politikers gekommen, hieß es vom Gericht. Es stufte die Aussagen als nicht glaubwürdig ein, weil der Mann in seinem eigenen Prozess wiederholt gelogen hatte. Der Angeklagte im Fall um die Tatwaffe hatte nur zugegeben, mit dem späteren Mörder Geschäfte gemacht und verbotenerweise Munition besessen zu haben. Den Verkauf der Tatwaffe bestritt er. Am Ende sprach das Gericht den Mann vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.