Der dreijährige Rechtsstreit um das Schicksal von Jaghund „Winston“ hat jetzt doch noch ein glückliches Ende gefunden. Die beiden Jäger aus Lügde haben sich geeinigt: der Beklagte zahlt seinem damaligen Jagdfreund 3.750 Euro, außerdem müssen beide Parteien für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen.
Es war wahrscheinlich einer der kuriosesten Zivilfälle, mit dem sich das Landgericht Detmold in letzter Zeit befasst hat. Winston – seines Zeichens ein prämierter Jagd- und Zuchthund – war erblindet, nach dem der Jagfreund seines Besitzers ihm versehentlich ins Auge stach. Eigentlich wollte der Mann auf der Jagd einen Waschbären mit dem Messer treffen. In der Folgezeit wurde der Hund durch einen Grauen Star auch auf dem linken Auge blind und taugt seitdem weder für die Jagd noch für die Zucht.