Im Prozess um die tödlichen Messerstiche unter Brüdern in Lemgo ist heute das Urteil gefallen.
Das Landgericht Detmold sprach den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei. Der 26-Jährige kommt aber auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Psychiatrie.
Laut psychiatrischem Gutachten hatte der Lemgoer sich durch eine möglicherweise durch Drogenkonsum verursachte paranoide Schizophrenie zur Tatzeit nicht unter Kontrolle, erklärte uns ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb der Freispruch, der aber keineswegs Freiheit bedeutet. Nur wenn irgendwann ein Gutachter dem Lemgoer bescheinigt, nicht mehr gefährlich zu sein, kann dieser freikommen. Theoretisch kann das auch niemals der Fall sein. Auch die Verteidigung hat die dauerhafte Unterbringung gefordert.
Der 26-Jährige hatte sich im März abends mit seinem älteren Bruder auf einem Grillplatz gestritten.