Ein Urteil des Lemgoer Amtsgerichts könnte künftig noch einige Autofahrer treffen. Das Gericht hatte einem jungen Mann den Führerschein entzogen, weil der mehrmals beim Telefonieren am Steuer erwischt worden ist. Das Lemgoer Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt bestätigt. Der 27-jährige Angeklagte war im vergangenen Jahr mit dem Handy am Ohr beim Autofahren in Bad Salzuflen erwischt worden. Die Richter in Lemgo bemerkten, dass der Mann bereits drei Mal innerhalb eines Jahres wegen des gleichen Vergehens eine Strafe zahlen musste. Daraufhin verhängten sie zusätzlich ein Fahrverbot. Das Oberlandesgericht sah darin eine beharrliche Pflichtverletzung und bestätigten das Lemgoer Urteil.