Der wegen räuberischer Erpressung angeklagte Lemgoer ist schuldunfähig. Das hat Detmolder Landgericht entschieden.
Der 44-jährige hatte im Februar in einer Postbank in Berlin 135 Euro erpresst. Er hatte sich gestellt und die Tat gestanden. Bei der Vernehmung hatte er angegeben, Stimmen zu hören, die ihm den Überfall befohlen hätten. Das Gericht erklärte ihn aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig. Der Lemgoer wird jetzt für unbestimmte Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.