Hobbygärtner in Lippe sollten Phasen mit gutem Wetter schnell ausnutzen. Denn nur noch bis zum 28. Februar ist das Schneiden von Hecken, Büschen, Röhricht und Schilf erlaubt.
Vom 1. März bis zum 30. September gilt die jährliche Schonzeit für diese Pflanzen. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt, etwa Büsche oder Hecken zu roden oder auf den Stock zu setzen, darauf weist die Stadt Detmold hin. Die Schonzeit wird gewährt, damit die Pflanzen neu austreiben und frisches Blattwerk und Samen und Früchte bilden. Auch Vögel, Insekten und Amphibien sollen geschützt werden. Wer gegen die Schonzeit verstößt, riskiert ein Bußgeld. Christian Spönemann, Radio Lippe