Die Mitglieder des NRW-Untersuchungsausschusses zum Fall Lügde haben sich immer wieder über fehlende Akten beschwert. Im Streit um die Herausgabe dieser Akten verkündet der NRW-Verfassungsgerichtshof nächste Woche (20.04.21) eine Entscheidung.
Abgeordnete von SPD und Grünen hatten geklagt. Die Parlamentarier der Opposition werfen dem Innen- und Justizministerium einen Verfassungsverstoß vor, weil die angeforderten Akten für die Aufklärungsarbeit nicht bereitgestellt wurden. Die Landesregierung gibt als Grund den Opferschutz an. Vertuschungsvorwürfe hat sie zurückgewiesen und eingeräumt, dass der große zeitliche und personelle Aufwand für das „Schwärzen“ der Akten unterschätzt worden sei.
Der Ausschuss soll nach dem Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde-Elbrinxen untersuchen, ob der Landesregierung und untergeordneten Behörden Fehler und Versäumnisse nachzuweisen sind.