Am Detmolder Landgericht beginnt heute (22.11.2019) ein kurioser Prozess um den Wertverlust eines Jagdhundes. Das Tier war auf der Jagd von einem Jäger am Auge verletzt worden. Der Besitzer verlangt 15.000 Euro Schadenersatz.
Jagdhund Winston ist durch den Unfall erst auf dem rechten und später auch auf dem linken Auge erblindet. Der Besitzer hält das auch für eine Folge des Unfalls und meint, dass der Hund deshalb nicht mehr vernünftig jagen kann. Außerdem fällt er damit auch als Deckhund aus, was für den Besitzer Einnahmeverluste bedeutet. Der Beklagte argumentiert, dass der Hund auch blind als Deckhund geeignet ist und auch weiter jagen könne.
In dem langwierigen Verfahren müssen Gutachter klären, ob das Tier nicht vielleicht auch durch eine Erbkrankheit auf einem Auge erblindet sein könnte.