In Lippe müssen wir jetzt keine Maske mehr auf Supermarktparkplätzen tragen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske im Umfeld des Einzelhandels gekippt.
Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung schreibt das zwar so vor, der Begriff des „unmittelbaren Umfelds“ war den Richtern aber zu schwammig. Der Eilbeschluss des OVG setzt die mangelhafte Regelung der Verordnung deshalb jetzt erstmal außer Vollzug.
Der Wortlaut in der Verordnung lasse mehrere Auslegungen zu. So könnte ein Radius von wenigen Metern um den Eingangsbereich gemeint sein, aber auch ein größerer Bereich mit einem Umfeld von 50 Metern wie beim Verzehrverbot beim Außer-Haus-Verkauf.
Das OVG kritisiert, dass diese Unklarheit besonders schwer wiege, weil ein Verstoß gegen diese Maskenpflicht ein Bußgeld zur Folge haben könne.