Im Zuge vieler Medienberichte über die neue Partydroge Mephedron bemüht sich die Staatsanwaltschaft Detmold um Aufklärung. Sie stellt klar, dass der Kauf und der Besitz der Droge in jedem Fall strafbar sind. Und zwar unabhängig von der Menge, heißt Sagte Oberstaatsanwalt Michael Kempkes im Radio Lippe-Interview. Momentan gebe es ausschließlich für Cannabisprodukte Regelungen, wonach ein Staatsanwalt im Einzelfall von der Strafverfolgung absehen kann. Die Betonung liege aber auf Einzelfall. Eine generelle Straffreiheit je nach Drogenmenge gebe es nicht. Das gelte auch für Mephedron, sollte die die Eigenbedarfsregelung auf diese Droge ausgeweitet werden.