Das Landgericht Detmold muss sich nochmal mit einem mutmaßlichen Messerstecher aus Bad Lippspringe beschäftigen. Die Richter in Lippe hatten den Mann im Sommer vergangenen Jahres wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil allerdings teilweise aufgehoben.
Am Landgericht Detmold wird man sich erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. In dem Prozess ging es um Vorfälle in Schlangen und Bad Lippspringe. In Schlangen soll der 22-jährige Täter einem Mann während einer Auseinandersetzung mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Was den Vorfall in Bad Lippspringe angeht, konnte das Gericht im Sommer vergangenen Jahres nicht genügend Beweise finden, so, dass dieses Verfahren eingestellt wurde. Ein Zeuge war nach dem ersten Prozess in U-Haft gelandet, weil er eine falsche Aussage zugunsten des Angeklagten gemacht haben soll.