In Lage wird es voraussichtlich keine neuen Spielhallen im Bereich der Edisonstraße geben. Das Verwaltungsgericht Minden hat den sogenannten Bauvorbescheid dafür aufgehoben.
Der Betreiber hatte drei Spielhallen mit jeweils über 100 Quadratmetern geplant. Dagegen waren mehrere Anwohner juristisch zu Felde gezogen – mit Erfolg. Ein Gerichtssprecher sagte auf Radio Lippe-Anfrage, dass derartige Spielhallen in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sind. Deshalb hat Minden den Bauvorbescheid aufgehoben. Der Betreiber hat nun aber noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Dann landet der Fall beim Oberverwaltungsgericht Münster.