Auch wenn es die Rettung für viele Schulen in Lippe wäre, das Land NRW wird die Mindestklassengrößen nicht ändern. Diese Antwort hat die lippische Landtagsabgeordnete Ingrid Pieper von Heiden vom Land bekommen. Gerade in ländlichen Gebieten könnte die Herabsetzung der Mindestklassengrößen Schulstandorte retten. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Münster jüngst ein Urteil zu Mindestgrößen der Klassen an Hauptschulen gefällt. Auch die Richter halten an den vorgegebenen Zahlen fest. Ihre Begründung: Ausnahmen gefährdeten nur die Lehrerversorgung und damit die Unterrichtsqualität.