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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Missbrauchsfall Lügde, Urteil gegen Heiko V. aus Stade - Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück

Das erste Urteil im Fall Lügde gegen den Mann, der den Missbrauch live per Webcam verfolgte, hatte in der Öffentlichkeit für wenig Verständnis gesorgt. Das Landgericht Detmold verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft wollte dagegen vorgehen – hat ihre Revision jetzt aber zurückgenommen und damit ist das Urteil rechtskräftig.

>> Fall Lügde - Bewährungsstrafe für Heiko V.

Also die Staatsanwaltschaft hat das Urteil und auch die Begründung noch mal sorgfältig geprüft und kam dann eben zu dem Schluss, dass eine Revision wenig erfolgsversprechend wäre. Wäre sie erfolgreich, dann würde erst mal viel Zeit vergehen, ehe der Fall neu verhandelt wird. Und auch da schätzt die Behörde die Chancen auf eine härtere Bestrafung eher gering ein.

Das Landgericht hatte die Bewährungsstrafe damals damit begründet, dass der Mann aus Stade von Anfang an geständig war und auch einer Therapie wegen seiner pädophilen Neigungen zustimmte. Zudem war er nicht vorbestraft und saß während der Lügde-Ermittlungen bereits über ein halbes Jahr lang in U-Haft.

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