Im Fall der ermordeten Detmolder Jesidin Arzu Özmen sind jetzt alle Urteile gegen die fünf verurteilten Geschwister rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge von Osman und Kirer Özmen zurück gewiesen.
Das berichtet das Westfalen Blatt. Demnach konnte der BGH keine Verfahrensfehler feststellen. Osman Özmen hatte gestanden, seine Schwester im November 2011 erschossen zu haben. Das Landgericht Detmold hatte ihn zu lebenslanger Haft verurteilt. Kirer Özmen muss wegen Geiselnahme und Beihilfe zum Mord für 10 Jahre ins Gefängnis. Die anderen drei Geschwister hatten ihre Urteile bereits akzeptiert. Motiv für die Entführung und Ermordung war Arzus Liebe zu einem Andersgläubigen.