Das Landgericht Detmold setzt heute den Mordprozess gegen einen Mann aus Augustdorf fort. Er hat die Tötung seiner Ex-Freundin schon zugegeben. In dem Verfahren geht es noch um die Frage, ob die Tat juristisch wirklich als Mord einzuordnen ist, denn das ist beim Urteil entscheidend für das Strafmaß. Mord würde automatisch lebenslänglich bedeuten. Dazu müssten aber bestimmte Bedingungen gegeben sein - beispielsweise, dass der Angeklagte aus Eifersucht getötet hat und nicht etwa im Affekt. Der Augustdorfer hat die Eifersucht bestritten und Streit um Geld als Auslöser angeben. Beim heutigen Verhandlungstag wird ein medizinischer Gutachter aussagen, wie genau das Opfer damals ums Leben kam. Die Frau war im Januar tot in ihrer Wohnung gefunden worden.