Als Reaktion auf mehrere Amokschmierereien an den Wänden der Schultoiletten hatte das Detmolder Grabbe-Gymnasium vor den Ferien kurzzeitig die Klos während des Unterrichts abgeschlossen. Um während des Unterrichts mal eben aufs Klo gehen zu können, mussten sich die Schüler einen Laufzettel abhören. Der Kreis Lippe sagt jetzt: Das war so nicht in Ordnung.
Der Datenschutzbeauftragte des Kreises kommt nach Prüfung des Falls zu dem Schluss, dass das Ganze ein Datenschutzverstoß war. Denn es gab weder eine Einwilligung für die Erhebung der Daten noch eine Rechtsgrundlage. Die Schüler sollten sich erst einen Laufzettel abholen, dann den Toiletten-Schlüssel aus dem Sekretariat und dann auf dem Zettel eintragen, wann und wie lange sie auf der Toilette waren.
Mit der Regel wollte die Schule Herr über das Problem mit Amokdrohungen werden. Die Regel galt nach unseren Informationen nur wenige Tage. Der Datenschutzbeauftragte des Kreises will der Schulleitung jetzt nahelegen, den Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten zu melden.