Eine Frau aus Borgholzhausen kann nach dem Besuch der Herforder Disco X vorzeitig aus der Quarantäne. Die Besucherin hat sich erfolgreich vor Gericht gegen den Bescheid gewehrt, berichtet das WB.
Begründung der Eilentscheidung: Die Disco habe Filter und eine wirksame Lüftung. Vor allem habe sich die Frau aber nur in ihrer Clique aufgehalten und auf der Tanzfläche Abstand zu anderen Leuten gehabt. Trotz Schnelltests hatte sich nach einer Party herausgestellt, dass eine andere Besucherin der Disco infiziert war.
Unter anderem 57 Gäste aus Lippe mussten in Quarantäne. Das Gericht betont, dass es eine Einzelfallentscheidung war, die nicht auf andere Anordnungen übertragbar ist. Unterdessen sind bisher keine weiteren Infektionen im Zusammenhang mit der Disco bekannt.
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