Weil er im Streit einen Nachbarn angeschossen hat, muss ein 76-jähriger Mann aus Oerlinghausen für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Detmolder Landgericht heute entschieden.
Auslöser der Tat war, dass der Angeklagte sich durch Lärm des Nachbarn gestört fühlte.
Der Mann hatte im Mai dieses Jahres mit etwa vier Promille Alkohol im Blut seinem Nachbarn eine zur scharfen Waffe umgebaute Schreckschusspistole an den Kopf gehalten. Das Opfer stieß den Mann zurück. Der drückte mehrmals ab, wobei sich ein Schuss löste und den Nachbarn am Bein verletzte.
Die Staatsanwaltschaft sah darin einen versuchten Totschlag. Aus Sicht des Gerichts hat der Angeklagte aber nicht auf den Kopf des Opfers gezielt. Deshalb wurde der schwer alkoholkranke Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Mann hat nach eigenen Angaben keine Erinnerung an die Tat.
Er ist mehrfach vorbestraft und hat schon mehrere Jahre im Gefängnis gesessen.