Das Oberlandesgericht in Hamm stellt heute die gängige Praxis von Blutproben bei Verdacht von Alkohol am Steuer auf den Prüfstand. Ein Autofahrer aus Lemgo hatte den Stein ins Rollen gebracht.
Eine Blutprobe bei ihm hatte zwar einen Alkoholwert von 2,6 Promille ergeben, die Polizei hatte zuvor aber keinen Richter eingeschaltet. Deshalb durfte die Probe nicht als Beweis herangezogen werden, entschied das Gericht und gab dem Lemgoer Recht. Heute beschäftigen sich die Richter laut einem LZ-Bericht mit einem ähnlichen Fall aus Minden. Folge könnte sein, dass künftig viele Richter rund um die Uhr im Bereitschaftsdienst sein müssen.
Judith Leimbach, Radio Lippe