Ein Neonazi ist mit einer Klage gegen sein Hausverbot im Freilichtmuseum Oerlinghausen gescheitert. Laut Amtsgericht Detmold darf das Museum frei entscheiden, wen es herein lässt und wen nicht. Der Neonazi hatte gegen das Hausverbot geklagt und wollte dazu 500 Euro Entschädigung, erklärte Justiz-Sprecherin Anke Grudda im Radio Lippe-Gespräch. Das Amtsgericht habe die Klage als unbegründet abgewiesen. Der Kläger hatte zwar damit argumentiert, dass das Museum für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Die Privatautonomie des Museums sei aber in diesem Fall rechtlich höher zu bewerten, heißt es. Die Einrichtung weist inzwischen auch eindeutig auf der Museumshomepage auf das Zutrittsverbot für Rechtsradikale hin.