In den lippischen Fußgängerzonen gab es heute (22.03.2021) ein „Regel-Kuddelmuddel. Erst heute Vormittag hatte ein Gericht die Pandemiebeschränkungen im Einzelhandel in NRW gekippt, jetzt gelten sie schon wieder. Und jetzt auch für Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Auch für sie gilt künftig die Pflicht zur Terminvereinbarung und eine Personenbegrenzung von je einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Dass hat das NRW-Gesundheitsministerium jetzt so beschlossen.