Wer von Ende April bis Anfang Juli wegen zu hoher Geschwindigkeit den Führerschein verloren hat, kann sich jetzt an die Bezirksregierung Detmold wenden. Da geht es um Fälle, bei denen die inzwischen zurückgenommenen Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs entscheidend waren.
Bei Fällen, die schon rechtskräftig geworden sind, können die Betroffenen ein Gnadengesuch bei der zuständigen Bußgeldstelle stellen. Das gilt demnach sowohl für verlorene Führerscheine als auch für Bußgelder, die aufgrund des nichtigen Bußgeldkatalogs erlassen wurden.
Die noch nicht rechtskräftigen Fälle werden gerade vom Kreis geprüft und korrigiert. Bei den anderen kann er das im Nachhinein nicht mehr. Das geht nur über ein Gnadengesuch. Zwischen Ende April und Anfang Juli wurden in Lippe 1.100 Fahrverbote verhängt.