Der ehemalige Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey muss sich erneut in Detmold vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hat dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft Detmold zugestimmt. Jetzt muss eine andere Kammer am Landgericht Detmold den Fall nochmal verhandeln. Im ersten Prozess hatte das Gericht Krummrey wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte demnach in seiner Zeit als Polizeichef einen befreundeten Polizeiarzt vor Ermittlungen gewarnt. Die Staatsanwaltschaft meint aber, dass sich Krummrey neben der Verletzung des Dienstgeheimnisses auch der versuchten Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht hat. Der BGH kann die Argumentation nachvollziehen und hat deshalb die erneute Prüfung des Falls angeordnet.