In Schlangen gilt in Kürze eine neue Satzung für Friedhöfe. Der Rat hatte einen entsprechenden Entwurf schon Dezember verabschiedet.
In den nächsten Tagen soll die Satzung veröffentlicht werden - das ist nur noch reine Formsache. Die Neuerung erleichtert Angehörigen die Gestaltung der Gräber. Bislang mussten sie beispielsweise für ein Rasengrab eine zusätzliche Genehmigung einholen, weil dieses so nicht in der alten Satzung stand. Außerdem waren Gräber für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr bislang auf 25 Jahre begrenzt. Auch diese Einschränkung wird aufgehoben.