Für Arbeitslosengeld 1-Empfänger gibt es beim Thema Urlaub einiges zu beachten. Andernfalls stellt die Agentur für Arbeit die Zahlungen ein. 3 Wochen dürfen die Betroffenen pro Jahr verreisen, informiert die Detmolder Agentur. Allerdings müssen sie ihren Urlaub mit ihr abstimmen. Des weiteren ist ein Urlaub nur möglich, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf einen neuen Job oder eine Weiterbildung ansteht. Verreist ein Arbeitsloser ohne Absprache, bekommt er für die Zeit seiner Abwesenheit kein Geld. Genauso ist es, wenn ein angemeldeter Urlaub 6 Wochen übersteigt.