Wegen Beihilfe zum Einbruchdiebstahl muss ein 20jähriger aus Lage eine 15monatige Jugendstrafe antreten. Das hat das Detmolder Jugendschöffengericht entschieden.
Eine Bewährung war für den einschlägig vorbestraften Mann nicht möglich. Er war an einem Einbruch in die Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt beteiligt. Nach Aussage der anderen Tatbeteiligten hatte der 20jährige aber lediglich Schmiere gestanden. Ursprünglich standen drei Tatvorwürfe zur Verhandlung. Bei zweien ließ sich die Beteiligung des Lagensers nicht nachwiesen. Seine letzte Verurteilung lag nur einen Monat vor dem Einbruch in die Kita.