Die Vergabe der Bad Salzufler Stadtbuslinien an die Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen GmbH war rechtens. Das hat das Mindener Verwaltungsgericht entschieden.
Damit wiesen die Verwaltungsrichter die Klage eines konkurrierenden privaten Busunternehmens gegen die Detmolder Bezirksregierung ab. Das Unternehmen war vor Gericht gezogen, weil nach seiner Ansicht Fehler beim Vergabeverfahren gemacht wurden. Demnach hätte der Busverkehr allgemein ausgeschrieben werden müssen. Das wies das Verwaltungsgericht zurück und begründete das Urteil mit einer Grundsatzentscheidung von 2006.
Matthias Lehmann für Radio Lippe.