Der Kreis Lippe hat in einem rund 20 Quadratkilometer großen Gebiet im Norden Kalletals Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die Anordnung gilt als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest. Der Kreis weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass noch kein Fall der auch Vogelgrippe genannten Geflügelpest in Lippe aufgetaucht ist. Das Risikogebiet ist auf die Ortsteile Farmbeck, Erder, Varenholz und Stemmen aufgeteilt. Dort machen viele Wildvögel Rast, deshalb gilt es als besonders gefährdet. Laut Kreis sind einige Hobbyhalter betroffen. Die Stallpflicht gilt vorerst für rund 230 Hühner, etwa 60 Enten und einige Puten und Gänse. Die Experten beim Kreis hoffen, den Stallzwang so schnell wie möglich aufheben zu können.