Im Detmolder Auschwitz-Prozess ist weiter offen, wie es morgen, am nächsten Prozesstag, weitergehen soll. Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen die drei Richterinnen wird erst morgen früh, zu Beginn der Sitzung, bekannt gegeben. Daran hängt, ob der Prozess wie geplant weitergeführt werden kann – oder ob erst neue Vorsitzende bestellt werden müssten. Ein Anwalt aus München, der im Detmolder NS-Prozess Nebenkläger vertritt, hatte den Befangenheitsantrag letzte Woche Freitag gestellt, weil das Gericht einen, aus den USA angereisten, Auschwitz-Überlebenden nicht spontan als Zeugen im Prozess zulassen wollte.
Im Prozess muss sich ein 94-jähriger Mann aus Lage verantworten, der als Wachmann der SS im KZ stationiert gewesen sein und sich der Beihilfe am Mord an mindestens 170.000 Menschen schuldig gemacht haben soll.