Ein Fall von Kindesmisshandlung mit tödlichem Ende beschäftigt heute noch mal das Detmolder Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil gegen den beschuldigten Vater teilweise aufgehoben – Ursache war ein Formfehler im ersten Urteil.
Im ersten Prozess hatte der Vater sechs Jahre und neun Monate bekommen, weil er seinen wenige Monate alten Sohn so heftig geschüttelt hatte, dass er starb. Das Gericht sah eine absichtliche Tat.
Eine Formulierung im Urteil führte dazu, dass der BGH den Fall zur Neuverhandlung zurückschickte. Im heutigen Prozess geht es aber nicht mehr um die Schuldfrage, sondern rein um die Höhe der Strafe.
Möglicherweise muss der Mann aus Oerlinghausen nun weniger lange ins Gefängnis. Er hatte den Tod seines Kindes als Unfall dargestellt.