Die IHK Lippe zu Detmold weist Firmen auf die Offenlegungspflicht ihrer Jahres- und Konzernabschlüsse hin. Wer ihr nicht nachkommt, riskiert ein Ordnungsgeld. Es geht um die Abschlüsse für das Jahr 2008. Die mussten bereits bis zum 31. Dezember beim Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht sein. Im März wird nach Informationen der IHK Lippe das Bundesamt für Justiz beginnen, Sündern Ordnungsgelder anzudrohen. Sie können bei bis zu 2.500 Euro liegen, im Wiederholungsfall bei 25.000 Euro.
IHK Lippe, Svenja Jochens, Tel. 05231 – 760143, jochens(at)detmold.ihk.de