Ein Mann aus Ostwestfalen-Lippe wird seine Briefe vom Amt auch in Zukunft nicht auf Plattdeutsch erhalten.
Das Landessozialgericht in Essen hat jetzt gegen ihn entschieden – wie schon das Detmolder Sozialgericht davor. Der Mann hatte geklagt, weil er seine Briefe vom Jobcenter auf Plattdeutsch haben wollte.
Am Ende muss der Plattdeutsch-Liebhaber aus OWL jetzt noch 500 Euro Verschuldenskosten wegen einer „völlig substanzlosen Klage“ bezahlen.