Vor Nordrhein-Westfalens höchstem Gericht steht heute in Münster eine Entscheidung über die Kosten für den Ausbau von Kita-Plätzen an. Zu den Klägern gehören drei Städte aus OWL.
Bielefeld, Herford und Minden haben wie 18 weitere Städte und zwei Landkreise am Verfassungsgerichtshof geklagt. Sie wollen einen Finanzausgleich für den Ausbau der Kleinkindbetreuung. Das Gesetz sieht von August 2013 an einen Rechtsanspruch für unter dreijährige Kinder auf einen Betreuungsplatz vor, dies bedeutet große Mehrkosten. Die Kommunen meinen, das Land NRW dürfe ihnen keine neue Aufgaben aufbürden, ohne einen Ausgleich zu schaffen.