Da ging die Post zu spät ab: Weil es ein Postbote aus Lippe bei Zustellungen nicht so genau nahm, verliert er jetzt seine Beamtenpension.
Das Verwaltungsgericht Münster hat so entschieden. Der Mann hatte insgesamt mehr als 1.800 Euro von Postkunden, die per Nachnahme Bestellungen bezahlt hatten, zunächst für sich behalten. Erst mit Verspätung zahlte er es bei der Post ein. Beim 14. Mal wurde er erwischt. Daraufhin war sein Arbeitgeber vor Gericht gezogen. Der Mann ist bereits Pensionär. Nach dem Urteil bekommt er zwar noch gesetzliche Rente, aber deutlich weniger als sein bisheriges Ruhegeld.